Hirschen Group Supplier Code of Conduct für Lieferant*innen
1. Unser Verhalten im geschäftlichen Kontext
Wir befolgen nach dem Hirschen Group CoC die folgenden Regeln:
Wir halten uns an geltendes Recht.
Selbstverständlich halten wir uns an geltendes Recht auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene.
Dies umfasst die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften, die für unsere Geschäftstätigkeit relevant sind, einschließlich Arbeits-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards, v.a. Arbeitsgesetze (z.B. Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, gerechte Entlohnung, Arbeitszeitregelungen, Koalitions- und Versammlungsfreiheit) und Menschenrechte (z.B. Diskriminierungsverbot, Schutz der Privatsphäre).
Insbesondere bei Führungskräften setzen wir die Kenntnis von Gesetzen, Vorschriften und unseren internen Regularien voraus. Dies ist für uns ein zentraler Aspekt verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Wir erwarten von all unseren Geschäftspartner*innen, sich ebenso gesetzeskonform zu verhalten. Entsprechend sind unsere Lieferant*innen verpflichtet, unseren Supplier Code of Conduct einzuhalten.
Wir beachten die Rechte Dritter.
Wir respektieren die Arbeit anderer und halten uns selbstverständlich an Urheber- und Kennzeichnungsrechte Dritter sowie wettbewerbsrechtliche Grundsätze.
Wir sind nicht korrumpierbar.
Vertrauen ist unser wichtigstes Gut. Demnach ist es für uns selbstverständlich, dass wir jede Form korrupten Verhaltens ablehnen und eventuell auftretende Interessenkonflikte offenlegen und vermeiden.
Weder dürfen wir als Mitarbeitende der Hirschen Group und ihrer Tochterunternehmen Entscheidungsträger*innen Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, um günstiges Verhalten oder eine günstige Entscheidung zu erzielen. Noch darf der Eindruck erweckt werden, dass Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen genommen werden kann.
Selbstverständlich nehmen wir keine angebotenen, versprochenen oder gewährten Vorteile an, die gewährt werden, um Einfluss auf eine Entscheidung zu nehmen oder die den Schein erwecken, dies zu tun. Niemals fordern wir einen persönlichen Vorteil für uns oder Dritte ein. Darauf ist auch bei Geschenken sowie Einladungen zu Geschäftsessen oder Veranstaltungen zu achten.
Wir lieben fairen Wettbewerb.
Wir stehen immer in irgendeiner Form des Wettbewerbs mit anderen Akteur*innen. Dabei sind wir immer fair. Wir treffen keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen. Wir sprechen nicht schlecht über andere und verbreiten keine falschen Informationen. Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitenden an Wettbewerber*innen oder Geschäftspartner*innen, die unternehmerischen Einfluss ermöglichen, sind nicht in unserem Sinne.
Wir gehen verantwortungsvoll mit Finanzen um.
Wir behandeln unsere Finanzunterlagen mit größter Sorgfalt und verpflichten uns, die nationalen und internationalen Regeln der Rechnungslegung einzuhalten.
Darüber hinaus ermutigen wir alle Mitarbeitenden, sich bei begründeten Bedenken zu finanziellen Entscheidungen oder Entwicklungen frühzeitig an ihre Führungskraft oder die Finanzabteilung zu wenden. Diese klare und offene Kommunikation hilft uns, Risiken zu minimieren und die wirtschaftliche Stabilität unserer Organisation zu sichern.
Wir leben Transparenz.
Hierzu kommen wir unseren Veröffentlichungspflichten nach.
Wir unterstützen das Lobbyregister.
Wir sind uns der Bedeutung des Lobbyregisters bewusst und unterstützen die damit verbundenen Anstrengungen um Transparenz. Daher melden wir jegliche Form der Lobbyarbeit bzw. der Einflussnahme auf politische Akteure ordnungsgemäß.
Als unser*e Lieferant*in verpflichten auch Sie sich zur Implementierung entsprechender Regelungen. Sie werden sich dabei insbesondere an jeweils anwendbare Gesetze und Vorschriften halten. Sie stellen ferner insbesondere sicher, dass jede Form der Korruption unterlassen und Wettbewerb stets fair ausgeübt wird.
2. Unser Umgang mit Firmeneigentum.
Wir befolgen nach dem Hirschen Group CoC die folgenden Regeln:
Wir gehen verantwortungsvoll und sorgfältig mit Firmeneigentum und anderen Vermögenswerten unserer Organisation um. Die private Nutzung von Firmeneigentum ist nur nach expliziter Überlassung erlaubt.
Diese Regelung stellt eine interne Richtlinie der Hirschen Group dar. Wir begrüßen es jedoch, wenn Sie vergleichbare Regelungen in Ihrem Unternehmen implementieren.
3. Unser Umgang mit Daten und vertraulichen Informationen.
Wir befolgen nach dem Hirschen Group CoC die folgenden Regeln:
Wir arbeiten mit unterschiedlichen Arten von Daten. Sie alle sind hier gemeint und eingeschlossen. Wir wissen um die Risiken für unsere Organisation, die mit missbräuchlichem oder unachtsamem Umgang mit Daten einhergehen. Insbesondere von Führungskräften erwarten wir daher die Kenntnis der zentralen Bestandteile der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den verantwortungsvollen Umgang mit vertraulichen Informationen.
Wir halten uns an die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz (DSGVO).
Wir schützen die Daten unserer Kund*innen und alle Beschäftigtendaten mit geeigneten und angemessenen technischen und organisatorischen Mitteln vor unberechtigtem Zugang, unbefugter und missbräuchlicher Verwendung, Verlust und vorzeitiger Vernichtung. Wir wissen um die Sensibilität uns anvertrauter Daten und Informationen und gehen entsprechend sorgfältig und verantwortungsbewusst damit um.
Alle Mitarbeitenden haben Zugang zu Informationen zum Thema Datenschutz sowie persönlicher Beratung in diesem Kontext.
Wir achten jederzeit die Vertraulichkeit von Informationen.
Wir schützen unsere Geschäftsdokumente vor Einblicken unberechtigter Personen. Ebenso wenig sprechen wir mit unberechtigten Personen über vertrauliche Sachverhalte. Das gilt auch für unberechtigte Personen innerhalb der Organisation.
Als unser*e Lieferant*in verpflichten auch Sie sich zur Implementierung entsprechender Regelungen. Sie verpflichten sich dabei insbesondere zur Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der DSGVO und zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen. Zusätzlich verweisen wir (aktuell nur für die RYSM CENTRAL GmbH sowie ihre angeschlossenen Unternehmen) auf unsere Supplier Security Policy, welche die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen im Detail beschreibt. Diese ist unter folgendem Link abrufbar: sup.rysm.com.
4. Unser Verhalten im gegenseitigen Miteinander.
Wir befolgen nach dem Hirschen Group CoC die folgenden Regeln:
Wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt unseres Handelns. Wir glauben daran, dass heterogene Teams kreativer und erfolgreicher sind. Wir verteidigen die Freiheit und Individualität unserer Mitarbeitenden und unterstützen sie beim Erhalt ihrer physischen und mentalen Gesundheit. An der stetigen Verbesserung von Diversität & Inklusion in unserer Gruppe arbeiten wir fortlaufend.
Wir tolerieren keinerlei Diskriminierung.
Weder aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit noch des Alters oder einer Behinderung und üben uns laufend darin, auch unterschwellige Diskriminierung zu erkennen, zu adressieren und zu bekämpfen. Dabei halten wir uns an die Prinzipien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Das gilt selbstverständlich auch für das Abrufen oder Verbreiten von verleumderischen, verfassungsfeindlichen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden Äußerungen und Abbildungen.
Wir sind uns unserer Verantwortung als Kommunikator*innen bewusst und achten darauf, dass Menschen durch unsere Arbeit wissentlich weder diskriminiert noch ausgegrenzt werden oder anderweitigen Schaden erleiden.
Wir achten und verteidigen die Menschenrechte. Mit unseren Partner*innen, Dienstleister*innen und Kund*innen sind wir im Dialog zur Einhaltung internationaler Normen und Gesetze zum Schutz der Menschenrechte. Dieser Supplier Code of Conduct unterstützt diese Anstrengungen.
Wir tolerieren keinerlei sexuelle Belästigung.
Dazu zählen wir auch das Abrufen oder Verbreiten von beleidigenden, sexistischen, sexuell belästigenden oder pornografischen Äußerungen oder Abbildungen.
Wir tolerieren keinerlei körperliche Gewalt oder Nötigung gegenüber Personen.
Wir stehen auf der Seite der Betroffenen.
Wir bitten dringend darum, dass Kolleg*innen, die Diskriminierung oder Belästigung erleben oder beobachten, dieses Verhalten bei ihrer Führungskraft, dem P&O-Team oder Ansprechpersonen der Beschwerdestellen melden und sich Rat und Unterstützung holen. Diese Vertrauenspersonen werden die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen.
Wir fördern ein gesundes Arbeitsumfeld für unsere Mitarbeitenden.
Dazu gehört die Einhaltung von Gesetzen und Regeln zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz inklusive mentaler Gesundheit. Es ist insbesondere Aufgabe der Führungskräfte sicherzustellen, dass alle diese Aspekte im Arbeitsalltag Berücksichtigung finden.
Als unser*e Lieferant*in verpflichten Sie sich zur Implementierung entsprechender Regelungen. Sie verpflichten sich dabei insbesondere zur Einhaltung internationaler Standards und Prinzipien einschließlich der Internationalen Menschenrechtscharta, der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der International Labour Organization’s Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work und der UNICEF Children’s Rights and Business Principles.
5. Unser Verhalten gegenüber der Umwelt.
Wir befolgen nach dem Hirschen Group CoC die folgenden Regeln:
Wir sind uns unseres Einflusses auf die Umwelt bewusst.
Daher unternehmen wir gemeinsam Anstrengungen, unseren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren und positiven Einfluss zum Schutz der Umwelt auf unsere Geschäftspartner*innen, Kund*innen und unsere Branche auszuüben.
Unsere Umweltpolitik legt die Grundsätze und Leitlinien fest, nach denen wir unsere Geschäftstätigkeit umweltbewusst gestalten und ist für alle Mitarbeitenden geltend.
Wir engagieren uns.
Als Teil unserer Gesellschaft übernehmen wir Verantwortung für unser gemeinsames Miteinander. Daher sind alle Mitarbeitenden eingeladen, die Möglichkeiten sozialen bzw. ökologischen Engagements im Rahmen der Hirschen Group wahrzunehmen und zu unterstützen.
Als unser*e Lieferant*in verpflichten Sie sich zur Implementierung entsprechender Regelungen und halten dabei insbesondere internationaler Standards und Prinzipien ein, soweit diese für Sie als Lieferant*in verbindlich sind. In besonders umweltrelevanten Bereichen der Zusammenarbeit behalten wir uns vor, gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
6. Whistleblowing und Schutz vor Vergeltung
Wir befolgen nach dem Hirschen Group CoC die folgenden Regeln:
Alle Mitarbeitenden werden ermutigt, ethische oder rechtliche Verstöße zu melden. Die Meldestelle ist auch Externen über unsere Website hirschen-group.com zugänglich. Wir schützen Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen und stellen sicher, dass alle Meldungen vertraulich behandelt werden.
Als unser*e Lieferant*in sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeitenden die Möglichkeit haben, Bedenken bezüglich ethischer oder rechtlicher Verstöße zu äußern, auch in Bezug auf die Zusammenarbeit mit uns. Dabei ist der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen und die vertrauliche Behandlung der Meldungen zu gewährleisten.
Bestätigung zur Einhaltung des Lieferant*innen Code of Conducts
Mit Aufnahme und Fortführung der Geschäftsbeziehung zur Hirschen Group bestätigen Sie als Lieferant*in, den Code of Conduct für Lieferant*innen der Hirschen Group zur Kenntnis genommen zu haben und die darin festgelegten Standards einzuhalten. Als Lieferant*in verpflichten Sie sich, – sofern noch nicht geschehen – geeignete Regelungen, Prozesse und Mechanismen zur Umsetzung der Anforderungen in Ihrem Unternehmen zu implementieren.
Als Lieferant*in stellen Sie sicher, dass Compliance-Verstöße sowie Risiken in den Bereichen Umwelt, Gesundheit, Sicherheit und ethisches Verhalten identifiziert, bewertet und minimiert werden. Beschäftigte müssen die Möglichkeit haben, Bedenken und Hinweise zu äußern; Sie werden diese prüfen und angemessene Maßnahmen ergreifen.
Als Lieferant*in verpflichten Sie sich, den Inhalt dieses Code of Conducts Ihren Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen sowie den von Ihnen für die Erbringung von Leistungen gegenüber Unternehmen der Hirschen Group eingesetzten Lieferant*innen und Subunternehmer*innen zugänglich zu machen und die Einhaltung der darin enthaltenen Verpflichtungen durch diese sicherzustellen.
Ihnen ist bewusst, dass dieser Code of Conduct auch dann einzuhalten ist, wenn geltende Gesetze oder Vorschriften weniger weitreichend sind. Gleichzeitig entbindet die Einhaltung dieses Code of Conducts nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung strengerer oder weitergehender gesetzlicher Anforderungen. Bei auf denselben Sachverhalt anwendbaren Regelungen sind jeweils die strengeren Gesetze oder Vorschriften maßgeblich.
Als Lieferant*in erkennen Sie an, dass jeder Verstoß gegen die Regelungen dieses Code of Conducts für Lieferant*innen eine Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Hirschen Group oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen darstellt und – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.
Werden Ihnen als Lieferant*in wesentliche Verstöße bekannt, insbesondere in Bezug auf Bestechung oder unangemessene Geschenke oder Dienstleistungen an Sie oder von Ihnen oder an andere bzw. von anderen Dritten, oder in Bezug auf andere Angelegenheiten, die den Ruf der Hirschen Group direkt oder indirekt schädigen könnten, werden Sie als Lieferant*in die Ansprechpersonen bei der Hirschen Group bzw. der zugehörigen Agentur unverzüglich informieren. Als Lieferant*in unterstützen Sie die Hirschen Group und die mit ihr verbundenen Unternehmen bei der Durchführung von Risikoanalysen im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der in diesem Code of Conduct für Lieferant*innen der Hirschen Group festgelegten Standards.